Versicherungsberaterin

So fahren Sie sicher.


Motorrad

Motorradversicherung







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Haftpflicht ist Pflicht

Als Motorräder gelten Krafträder oder Kraftroller, die mehr als 125 ccm Hubraum
oder eine Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) bei mindestens 50 ccm Hubraum
haben. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass jeder Biker sein Motrorrad mindestens mit
einer Haftpflichtversicherung absichern muss.
Erst wenn eine Haftpflichtversicherung vorliegt, kann das Motorrad angemeldet werden
(genau wie bei der Autoversicherung).


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Teil- und Vollkasko

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sichert zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen
Motorrad ab. Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden durch :


Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen Motorrad ebenso, die durch Ihr eigenes
Verschulden verursacht wurden oder nach Fahrerflucht Unbekannter. Bei hochwertigen
Motorrädern, bei Fremdfinanzierungen oder Leasing ist eine Vollkasko empfehlenswert.
Oft wird sie vom Leasinggeber sogar vorausgesetzt.


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Rabatte

Wie auch bei der Autoversicherung gibt es Prämienrabatte für bestimmte Fahrergruppen.


Fahrer, die es schaffen mehrere Jahre unfallfrei zu bleiben, können
Schadenfreiheitsrabatte bis zu 25 % des Regelbeitrags bekommen.



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