Nichts dem Zufall überlassen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Tierhalter für Schäden, die ihr Tier
anrichtet, haftbar gemacht werden (sogenannte Gefährdungshaftung). Dabei ist es egal,
ob der Schaden vorsätzlich oder nur fahrlässig verschuldet wurde.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer im Rahmen der
vereinbarten Deckungssummen vor solchen Schadensersatzansprüchen von Dritten ab.
Kleinere Haustiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen sind in einer Privathaftpflicht-
versicherung mit abgesichert, doch für größere oder wilde Tiere wie Hunde, Pferde,
Reptilien, Spinnen oder andere wilde Tiere braucht man die zusätzliche Tierhalterhaftpflicht.
In einigen Fällen nach Landesrecht (Landeshundegesetze) ist eine Hundehalterhaftpflicht
sogar vorgeschrieben.
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Beiträge
Die Versicherungsbeiträge errechnen sich je nach Tier. So verlangen die Versicherungen
bei Kampfhunden meist höhere erhöhte Beiträge oder schließen Hunde bestimmter Rassen
gar aus. Bei Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung für mehrere Tiere verringern sich
die Beiträge.
Die Versicherungsbeiträge sind zudem von folgendem abhängig:
- Alter des Tierbesitzers,
- Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall,
- Höhe der vereinbarten Deckungssumme
Deckungssumme. Zusätzliche Kosten muss der Versicherungsnehmer selbst tragen.
Die Tierhalterversicherung wird meist auf 1 Jahr abgeschlossen.
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Wer ist mitversichert?
Bei fast allen Tierhalterversicherungen ist nicht nur der Besitzer des Tieres, sondern auch
die Familienmitglieder und fremde Hüter (wenn sie nicht gewerbsmäßig tätig sind) mitversichert.
Im Ausland gilt der Versicherungsschutz für mindestens 1 Jahr.
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Welche Tierhalterhaftpflicht kommt in Frage?
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